AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kurzfilmwettbewerb GORILLA 48

1. Anwendungsbereich
Die GORILLA 48 – Philipp Kehm und Matthias Hilble GbR (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) veranstaltet einen Kurzfilmwettbewerb (im Folgenden: „Wettbewerb“ genannt) in Frankfurt am Main. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bedingung zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern des Wettbewerbes. Die Teilnahme an dem Wettbewerb erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

2. Teilnahmeberechtigung
Am Wettbewerb teilnehmen können alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in Deutschland. Natürliche und juristische Personen, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, können nur in Ausnahmefällen als sog. Gastteams auf Einladung des Veranstalters am Wettbewerb teilnehmen.

Die Teilnahme von Minderjährigen bedarf des Einverständnisses der Erziehungsberechtigten.

Die Anmeldung erfolgt pro Team. Eine Maximalmitgliederanzahl pro Team gibt es nicht. Ein Team kann auch lediglich aus einer Person bestehen (sog. Ein-Mann-Team). Jedes Team bestimmt vor Anmeldung einen Produzenten des Films („Hauptansprechpartner“). Der Produzent muss volljährig sein. Mit seiner Anmeldung zum Wettbewerb erklärt der Produzent, dass er volljährig ist und akzeptiert mit seiner Anmeldung die AGB auch stellvertretend für die anderen Mitglieder seines Teams. Mit der Anmeldung versichert der Produzent, dass bei minderjährigen Teilnehmern das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Der Veranstalter kann jederzeit einen Nachweis dieses Einverständnisses vom Produzenten verlangen.

Die Anmeldung ist ausschließlich über die Internetseite www.gorilla48.de möglich. Die maximale Anzahl der teilnehmenden Teams beträgt 48. Ein Team ist erst nach rechtzeitigem Eingang der Teilnahmegebühr (Punkt 3.1) und Erhalt einer finalen Bestätigungsmail durch den Veranstalter verbindlich angemeldet.

Der Anmeldeschluss ist Freitag der 06.05.2016. Verspätet eingereichte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Der Veranstalter behält es sich ausdrücklich vor die Anmeldefrist zu verlängern.

3. Teilnahmegebühr
3.1 Höhe der Teilnahmegebühr
Die Gebühr für die Teilnahme am Wettbewerb beträgt € 84,00 pro Team. Diese muss nach Anmeldung des Teams innerhalb von 14 Tagen, jedoch spätestens bis zum 12.05.2016 auf unserem Paypal-Konto (kontakt@gorilla48.de) eingegangen sein.
In Ausnahmefällen (nach Absprache mit dem Veranstalter) ist auch eine Überweisung des Betrages auf folgendes Bankkonto möglich:

Empfänger: GORILLA 48 Philipp Kehm & Matthias Hilble GbR
Kontonr. 157 349 465
BLZ 440 100 46
IBAN: DE 18 4401 0046 0157 3494 65
BIC: PBNKDEFF
Kreditinstitut: Postbank

Teilnehmer deren Teilnahmegebühr nach dem 12.05.2016 eingeht, werden nicht berücksichtigt und nehmen nicht am Wettbewerb teil. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nach einer verbindlichen Anmeldung (Punkt 2.) nur in den unter 3.2 genannten Fällen.

3.2 Rückerstattung der Teilnahmegebühr
Bei einer Absage des gesamten Wettbewerbs, wird den Teilnehmern die Anmeldegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Dies gilt nicht, sofern lediglich einzelne im Rahmen des Wettbewerbes geplante Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Premiere im Kino, die Online-Vorabstimmung oder die Gala aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen ausfallen sollten.

Teilnehmer, deren Teilnahmegebühr nach dem 12.05.2016 eingeht, und die nicht am Wettbewerb teilnehmen, erhalten die Gebühr in voller Höhe zurückerstattet.

4. Ablauf
Die Teilnehmer müssen innerhalb von 48 Stunden einen Kurzfilm von drei (3) bis sieben (7) Minuten produzieren. Die Teilnehmer erhalten am Wettbewerbstag einen Umschlag mit Vorgaben des Veranstalters. Das Filmgenre kann aus neun (9) verschiedenen Vorgaben, die im Vorfeld bekanntgegeben werden, sowie einem Überraschungsgenre, das erst unmittelbar vor dem Wettbewerbsstart bekannt gegeben wird, gewählt werden. Teams die das Überraschungsgenre wählen, erhalten bei der Online-Vorabstimmung einen Bonus von 30 Stimmen.

Nach Abgabe des Films werden die produzierten Filme eine Woche zur Abstimmung online gestellt. Die sieben (7) Filme, die bei der Online Abstimmung via Facebook die meisten Stimmen erhalten, sowie fünf (5) Filme, die sogenannte Wildcards erhalten, qualifizieren sich für das Finale und werden der GORILLA 48 Jury vorgelegt. Über die Wildcards entscheidet der Veranstalter. Die Veranstalter behalten sich vor, das Recht der Vergabe der Wildcards an einen Dritten zu übergeben. Die Jury entscheidet, mit Ausnahme vom sog. Publikumspreis, über die Gewinner des Wettbewerbes.

4.1 Vorgaben des Veranstalters
Die Teilnehmer erhalten am Wettbewerbstag vom Veranstalter als Vorgabe

[a] ein Satz, der in die Handlung einzubauen ist,
[b] einen Gegenstand, der im Film eine Rolle spielen muss,
[c] einen Personennamen, der im Laufe des Films fallen muss.

Beispiel:
[a] Satz: „Du hast Sand im Haar“
[b] Gegenstand: Kaffeemühle
[c] Personenname: Gordon Shumway

Alle drei Elemente müssen im Film enthalten sein, damit der Film an der Auswahl teilnimmt. Es handelt sich um Pflichtbestandteile des zu produzierenden Kurzfilms.

4.2 Dauer des Wettbewerbs (Wettbewerbsbeginn und Wettbewerbsende)
Wettbewerbsbeginn ist am Freitag, dem 13.05.2016, um 19:00 Uhr. Wettbewerbsende ist am Sonntag, dem 15.05.2016, um 19:00 Uhr. Der Film muss bis zum Wettbewerbsende (19.00 Uhr) fertig produziert, auf einem vom Veranstalter vor Wettbewerbsbeginn ausgegebenen Datenträger, persönlich oder per Kurier beim Veranstalter abgegeben worden sein. Die genaue Abgabeadresse wird rechtzeitig vor Wettbewerbsbeginn vom Veranstalter auf der Internetseite www.gorilla48.de bekanntgegeben.

4.3 Dauer des Films
Der zu produzierende Film muss länger als drei (3) Minuten sein. Die erlaubte Maximallänge eines Films beträgt sieben (7) Minuten. Die abgegebene Filmdatei darf insgesamt nicht länger als achteinhalb (8.30) Minuten sein.

4.4 Kein vorproduziertes Filmmaterial
Es darf kein vorproduziertes Filmmaterial verwendet werden.

4.5 Präsentation des Teams und des Films
Vor dem Film muss eine Texttafel mit weißer Schrift auf schwarzem Untergrund mit folgendem Inhalt eine angemessene Zeit deutlich für die Zuschauer sichtbar eingeblendet werden:
Teamname, Filmtitel, Genre

4.6 Disqualifikation bei Missachtung der Regeln
Teilnehmer die

– die genannten Vorgaben (Satz, Gegenstand, Personenname) nicht erfüllen (4.1),
– den Zeitrahmen von 48 Stunden überschreiten (4.2),
– die Minimallänge von drei (3) Minuten unterschreiten oder die Maximallänge von sieben (7) Minuten überschreiten (4.3),
– nachweislich vorproduziertes Filmmaterial verwendet haben (4.4),
– keine Texttafel mit den unter 4.5. genannten Inhalt einblenden,

werden disqualifiziert und der Film nimmt nicht an der Auswahl teil.  

5. Drehgenehmigung
Jedes Team erhält vom Veranstalter eine Drehgenehmigung für die Stadt Frankfurt am Main. Die Drehgenehmigung ist während des Drehs ununterbrochen mitzuführen und im Falle einer Kontrolle vorzuzeigen. Sollten die Teilnehmer außerhalb der Stadt Frankfurt am Main drehen, sind sie selbst für die Einholung einer Drehgenehmigung verantwortlich. Etwaige Strafen, welche die Teilnehmer wegen einer nicht mitgeführten oder nicht vorhandenen Drehgenehmigung für einen Bereich außerhalb der Stadt Frankfurt am Main erhalten, sind von den Teilnehmern zu zahlen.

6. Pflichten und Obliegenheiten der Teilnehmer (Verhaltensregeln), Freistellung
6.1 Verbotene Inhalte
Die Teilnehmer verpflichten sich in den Filmen keine strafrechtlich relevanten oder sonst rechtswidrigen Inhalte sowie Inhalte mit pornografischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, diffamierenden oder diskriminierenden Bezügen, die einzelne Menschen oder Gruppen beleidigen, verhöhnen oder die die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland oder des Jugendmedienstaatsvertrages missachten oder gegen die guten Sitten verstoßen, zu zeigen.

6.2 Freistellung des Veranstalters
Für den Fall, dass ein Film gegen geltendes Recht verstößt, stellen die Teilnehmer den Veranstalter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichten sich, dem Veranstalter alle daraus resultierenden Schäden zu ersetzen.

6.3 Folgen bei einem Verstoß gegen Verhaltensregeln
Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln kann zu einem sofortigen Ausschluss des Teilnehmers führen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Veranstalter nach eigenem Ermessen.

7. Verletzung von Rechten Dritter
Die Teilnehmer versichern, dass sie über alle Rechte an dem Film verfügen und dass er frei von Rechten Dritter ist. Sofern Musik in dem Film verwendet wird, muss diese GEMA-frei sein. Die Teilnehmer versichern weiter, dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei der Abbildung von einer oder mehrerer Personen oder Tonbeiträgen müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Video veröffentlicht wird.

Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verletzung von Rechten Dritter sowie von allen diesbezüglichen Aufwendungen, insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung frei. Hierzu gehören insbesondere Ansprüche Dritter wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verletzung von Urheber-/Nutzungsrechten, Leistungsschutzrechten, Verletzung von Immaterialgütern und sonstigen Rechten. Es sei denn der Teilnehmer hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.

8. Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts durch die Teilnehmer
Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter an dem von ihnen produzierten Film und/oder Filminhalten kein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Die Teilnehmer können nach Abschluss des Wettbewerbes den von ihnen produzierten Film und/oder Filminhalte in beliebiger Weise verwerten.

Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht ein, den produzierten Film und/oder die Filminhalte beliebig oft zu präsentieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in der Öffentlichkeit zu zeigen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Teilnehmer erklären sich insbesondere mit der Präsentation des Films oder Filmausschnitten im Kino, im Fernsehen, auf mechanischen Kopien und im Internet einverstanden. Ferner wird dem Veranstalter gestattet, den Film zu bearbeiten und umzugestalten. Hierunter fällt insbesondere die Neuzusammenstellung für Trailer und Teaser sowie das Platzieren von Werbung und einem Branding.

Die Nutzungsrechteinräumung erfolgt unentgeltlich.

9. Gewinner
Die GORILLA 48 Jury entscheidet nach der Online-Vorentscheidung über die Gewinner des Wettbewerbes. Eine Ausnahme hiervon stellt der sog. Publikumspreis dar. Diesen Preis erhält das Team, welches die meisten Stimmen bei der Online- Vorentscheidung erhalten hat.
Ebenfalls eine Ausnahme stellt der sog. Amateurpreis dar. Über diesen entscheiden die Veranstalter. Die Veranstalter behalten sich vor, das Recht der Vergabe des Amateurpreises an einen Dritten zu übergeben.
Alle anderen Gewinner und Platzierungen legt die Jury verbindlich fest. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Jury ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Gewinner werden am Abend der Abschlussgala bekanntgegeben.

10. Haftung
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehen, sind – innerhalb das gesetzlich zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.

11. Datenschutz
Der Veranstalter wird die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten. Die Teilnehmer sind mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der von ihnen für die Durchführung des Wettbewerbs eingegebenen Daten durch den Veranstalter, soweit dies für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich und zweckmäßig ist, einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte für andere Zwecke erfolgt nicht.

Es steht den Teilnehmern jederzeit frei, Informationen darüber, welche ihrer Daten der Veranstalter gespeichert hat, abzurufen. Teilnehmer können die Einwilligung in die Speicherung jederzeit aufheben und damit von der Teilnahme am Wettbewerb zurücktreten.

12. Sonstiges
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf und/oder Zeitplan des Wettbewerbs zu ändern.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.

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